MARKTPLATZREGELN
Verhaltens- und Angebotsregeln für RESTWERK
1. Nur legale und echte B2B-Angebote
Erlaubt sind nur tatsächlich verfügbare, rechtlich zulässige und geschäftlich ernst gemeinte B2B-Angebote. Fake-Inserate, Testanzeigen, Lockangebote, irreführende Platzhalter oder rein werbliche Inhalte ohne konkreten Angebotsbezug sind unzulässig.
2. Pflichtangaben im Inserat
Inserate müssen die wesentlichen Informationen enthalten, insbesondere: • aussagekräftiger Titel • Beschreibung des Materials/Produkts • Zustand • Menge • Preis-/Tauschmodell • Standort / Region • erkennbare Besonderheiten, Mängel oder Risiken
3. Verbotene Artikel und Inhalte
Nicht zulässig sind insbesondere: • gestohlene Ware oder sonst unrechtmäßig erlangte Gegenstände • Fälschungen • Waffen, Munition, explosive Stoffe • verbotene oder hochgefährliche Chemikalien • rechtsverletzende Dateien und Unterlagen • personenbezogene Daten Dritter ohne Berechtigung • betrügerische oder täuschende Inhalte
4. Bilder und Rechte
Du darfst nur Bilder, Texte und Dateien verwenden, an denen du die erforderlichen Rechte besitzt. Irreführende Symbolbilder, fremde Katalogbilder ohne Recht oder manipulierte Abbildungen sind unzulässig.
5. Sichere Abwicklung
Nutzer müssen Preis, Zustand, Abholung, Transport, Demontage, Zahlungsweg und Verantwortlichkeiten eigenverantwortlich klar abstimmen. RESTWERK empfiehlt, sicherheitsrelevante Eigenschaften von Materialien vor Verwendung fachlich zu prüfen.
6. Durchsetzung
RESTWERK kann bei Verstößen Inhalte ausblenden oder entfernen, Nutzer verwarnen, Funktionen einschränken oder Konten sperren.
Produktsicherheit und Verbraucherschutz
Ein Inserat darf nur dann für private Interessenten freigeschaltet werden, wenn der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen eigenverantwortlich erfüllen kann. Dazu gehören insbesondere Informationspflichten, Sicherheitsanforderungen und Verbraucherschutzvorgaben nach dem jeweils anwendbaren Recht.